Sicherheitshinweise
Aufsichtspflicht!
Grundsätzlich gilt, dass alle bei uns gemieteten Gegenstände nur unter Aufsicht eingesetzt werden dürfen! Die Aufsichtspeson muss sich durchsetzen können. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass das Objekt nicht überlastet wird, kein Kind auf vorhandene Schutzwände klettert, sich daran hängt oder dergleichen mehr. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brille und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen können, müssen vor der Benutzung unserer Objekte abgelegt werden.
Mieter trägt die Verantwortung!
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden! Die Benutzung unserer Objekt ist immer auf eigene Gefahr. Für Veranstaltungen, die nicht durch uns durchgeführt werden, übernehmen wir keine Haftung!
Kein Betrieb bei Wind!
Die Verwendung unserer Objekte (dies gilt vor allem für alle aufblasbaren Geräte) bei Wind, insbesondere bei böigem bis starkem Wind (spätestens ab Windstärke 4), verboten!
Kein Betrieb bei Niederschlag!
Die Verwendung bei Niederschlag ist verboten! Das Mietobjekt muss bei Regen komplett abgebaut werden. Der Strom muss abgeschaltet werden. Das Objekt darf bei Regen nicht offen liegengelassen werden.
Mietgegenstand befestigen!
Das Spielgerät muss unbedingt an den dafür vorgesehen Haltegurten mit Seilen verankert werden. Das Seil muss an einen stabilen Gegenstand befestigt werden, wie z.B. große Bäume, Auto etc..
Unterlegplane!
Bei hartem Untergrund (Asphalt, Beton, etc.) muss eine Unterlegplane, die etwas größer als das entsprechende Objekt ist, gelegt werden um das Objekt gegen Abrieb zu schützen. In der Regel werden die Unterlegplanen von uns mitgeliefert.
Ebene Aufstellfläche!
Aufstellfläche: Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Die Fläche muss eben und flach sein. Vor dem Ausbreiten der Unterlegplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen, etc. ist.
Keine Gefahrenquellen in der Nähe!
Auf der offenen Seite des Mietgegenstandes dürfen keine Gefahrenquellen sein, die eine herausfallende Person verletzen könnten.
Belastungsgrenzen der Objekte!
Hüpfburgen: max. pro qm Hüpffläche ein Kind
Wal, Krokodil, Titanic: max. 4 Kinder gleichzeitig (2 klettern, 2 rutschen)
Sof-Mountain: max. 25 Kinder (je nach Alter auch weniger)
Bungee-Run, Kampfkissen, Equalizer, Känguruh-Boxing: max. 2 Personen, keine Benutzung als Hüpfburg!
Kletterberge: max. 4 Kinder (an jeder Seite ein Kind) – keine Benutzung als Hüpfburg!
Bungee-Bull-Riding: max. 1 Person bis 80 kg
Wetter
Das Wetterrisiko trägt der Mieter bzw. der Veranstalter.